Teilnahmebedingungen – HÖRNCHEN-Gewinnspiel September 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
HORNIG AG
Dieselstraße 12
61191 Rosbach vor der Höhe
Deutschland
nachfolgend „HORNIG“ genannt.
Das Gewinnspiel wird von HORNIG eigenständig veranstaltet. Es steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook bzw. Meta, Andreas Gabalier, der Alten Oper Frankfurt, dm oder den Veranstaltern der Mamma Mia / ABBA-Party und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
2. Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom
01.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026
statt.
Für die Teilnahme muss die Depoteröffnung innerhalb dieses Aktionszeitraums vollständig beantragt bzw. abgeschlossen worden sein. Technisch bedingte nachgelagerte Bearbeitungs-, Buchungs- oder Abwicklungszeiten der Depotstelle bzw. des Vermögensverwalters stehen einer Teilnahme nicht entgegen, sofern der vollständige Auftrag fristgerecht innerhalb des Aktionszeitraums erteilt wurde.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Verlosung der unter Ziffer 6 genannten 15 Gewinne sind volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die innerhalb des Aktionszeitraums
- für sich selbst ein neues Depot mit der Vermögensverwaltungsstrategie HÖRNCHEN eröffnen oder
- als gesetzliche Vertreter ein entsprechendes Depot für ein minderjähriges Kind eröffnen
und die jeweiligen regulären Mindestanlagebedingungen der HÖRNCHEN-Strategie erfüllt werden.
Für die HÖRNCHEN-Strategie bestehen technisch vorgegebene Mindestanlagebeträge. Voraussetzung ist daher entweder
- die Einrichtung eines monatlichen Sparplans von mindestens 100 Euro oder
- eine Einmalanlage von mindestens 1.000 Euro.
Diese Mindestbeträge entsprechen den regulären technischen Mindestanlagebedingungen der HÖRNCHEN-Strategie und gelten unabhängig vom Gewinnspiel.
Bei einem Minderjährigendepot nimmt nicht das minderjährige Kind selbst an der Verlosung teil. Die Teilnahme an der Verlosung wird den gesetzlichen Vertretern des Kindes zugeordnet, wobei die im Eröffnungsprozess erste genannte volljährige Person als Gewinnspielteilnehmer benannt wird. Das Kind erhält jedoch das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier gemäß Ziffer 5.
Jedes im Aktionszeitraum neu eröffnete und die Voraussetzungen erfüllende HÖRNCHEN-Depot begründet eine Teilnahme an der Verlosung. Werden für mehrere minderjährige Kinder jeweils eigene Depots eröffnet, entsteht entsprechend für jedes dieser Depots eine Teilnahme an der Verlosung.
Pro Depot kann jedoch nur ein Gewinn aus der Verlosung erzielt werden.
4. Zwei Möglichkeiten der Depoteröffnung
Die Depoteröffnung kann auf zwei Wegen erfolgen.
a) Digitale Depoteröffnung
Interessenten können den digitalen Eröffnungsprozess selbstständig durchlaufen. Im Rahmen des digitalen Prozesses werden die vorgesehenen Informationen zur Vermögensverwaltungsstrategie und zur Depoteröffnung zur Verfügung gestellt. Der Interessent entscheidet im Rahmen dieses Prozesses selbst, ob er die Depoteröffnung abschließen möchte.
Eine individuelle Beratung durch HORNIG ist für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht erforderlich.
b) Depoteröffnung nach individueller Beratung
Alternativ kann die Depoteröffnung im Anschluss an eine individuelle Beratung durch HORNIG erfolgen.
Die Beratung erfolgt unabhängig vom Gewinnspiel. Die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele sowie die im jeweiligen Beratungs- bzw. Vermittlungsprozess gesetzlich erforderlichen Angaben und Prüfungen sind für die Beurteilung der Anlage maßgeblich.
Die Gewinnchance und die ausgelobten Preise haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Beratung oder darauf, ob die HÖRNCHEN-Strategie für einen Kunden empfohlen wird.
Für beide Zugangswege gelten dieselben Teilnahmebedingungen und Gewinnchancen.
5. Hugo-Hörnchen-Kuscheltier für alle Teilnehmer
Jeder Depotinhaber eines im Aktionszeitraum neu eröffneten HÖRNCHEN-Depots, das die Voraussetzungen dieser Aktion erfüllt, erhält unabhängig vom Ausgang der Verlosung ein Hugo-Hörnchen-Kuscheltier als kleines Willkommensgeschenk. Das Kuscheltier ist kein Bestandteil der 15 zu verlosenden Gewinne. Ein Teilnehmer kann daher sowohl das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier als auch einen der nachfolgend genannten Gewinne erhalten.
Dies gilt ausdrücklich auch für minderjährige Depotinhaber. Wird durch die gesetzlichen Vertreter für ein minderjähriges Kind ein HÖRNCHEN-Depot eröffnet, erhält das Kind als Depotinhaber ein eigenes Hugo-Hörnchen-Kuscheltier.
Werden für mehrere minderjährige Kinder jeweils eigene HÖRNCHEN-Depots eröffnet, erhält jedes Kind ein eigenes Hugo-Hörnchen-Kuscheltier.
Pro Depotinhaber wird maximal ein Kuscheltier ausgegeben.
Bei Minderjährigendepots ist zwischen dem Empfänger des Kuscheltiers und der Teilnahme an der Verlosung zu unterscheiden: Das Kuscheltier erhält das minderjährige Kind als Depotinhaber; an der Verlosung der 15 Gewinne nehmen dessen gesetzliche Vertreter nach Maßgabe von Ziffer 3 teil.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Kuscheltiers ist ausgeschlossen.
6. Die 15 Gewinne
Zusätzlich zum Hugo-Hörnchen-Kuscheltier werden unter allen teilnahmeberechtigten Personen insgesamt 15 Gewinne verlost:
1. Preis
4 Eintrittskarten für Andreas Gabalier am 28. Oktober 2026 in der Alten Oper Frankfurt.
2. Preis
2 Eintrittskarten für die Mamma Mia / ABBA-Party auf dem Main am 19. September 2026 in Frankfurt am Main.
3. Preis
Eine dm-Geschenkkarte im Wert von 50 Euro.
4.–15. Preis
Jeweils eine Hugo-Hörnchen-Kühltasche.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne sind grundsätzlich nicht gegen andere Gewinne austauschbar.
7. Gewinnerermittlung
Nach Ablauf des Aktionszeitraums werden die 15 Gewinne nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Personen ausgelost.
Jede teilnahmeberechtigte Person kann maximal einen der 15 ausgelobten Gewinne erhalten.
Das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier gemäß Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt und wird jedem Teilnehmer unabhängig von der Verlosung gewährt.
Die Gewinner werden von HORNIG über die im Rahmen der Depoteröffnung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
8. Annahme der Gewinne
Die Gewinner der drei Hauptpreise werden gebeten, sich innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung bei HORNIG zurückzumelden.
Dies ist insbesondere aufgrund der zeitlichen Nähe des zweiten Preises am 19. September 2026 erforderlich.
Kann ein Gewinner trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreicht werden oder erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung, ist HORNIG berechtigt, den betreffenden Gewinn erneut unter den übrigen teilnahmeberechtigten Personen auszulosen.
Die Übergabe bzw. Übersendung der Gewinne und der Hugo-Hörnchen-Kuscheltiere wird von HORNIG organisiert.
9. Freiwillige Anlageentscheidung und Risikohinweis
Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Aussicht auf einen Gewinn oder das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier sollten nicht ausschlaggebend für die Entscheidung zur Eröffnung eines Depots oder für eine Anlage in die HÖRNCHEN-Strategie sein.
Die Entscheidung für eine Vermögensverwaltungsstrategie ist unabhängig von diesem Gewinnspiel zu treffen.
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert einer Anlage kann sowohl steigen als auch fallen. Anleger können Verluste erleiden.
Maßgeblich für die Anlageentscheidung sind die im Rahmen des jeweiligen Eröffnungs-, Vermittlungs- oder Beratungsprozesses zur Verfügung gestellten Vertrags-, Produkt-, Kosten- und Risikoinformationen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel hat keinen Einfluss auf eine gegebenenfalls erforderliche Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung oder auf das Ergebnis einer individuellen Beratung.
Die Mindestbeträge von 100 Euro monatlich bzw. 1.000 Euro als Einmalanlage entsprechen den unabhängig vom Gewinnspiel geltenden technischen Mindestanlagebeträgen der HÖRNCHEN-Strategie.
10. Anlagehorizont und Risiken der HÖRNCHEN-Strategie
Die Vermögensverwaltungsstrategie HORNIG HÖRNCHEN ist eine langfristig ausgerichtete Kapitalanlage der Risikoklasse 6. Die Strategie investiert überwiegend in weltweit ausgerichtete Aktienfonds und ETFs und unterliegt daher den Schwankungen der internationalen Kapitalmärkte.
Aufgrund der aktienorientierten Ausrichtung ist HÖRNCHEN insbesondere für Anleger vorgesehen, die bereit und finanziell in der Lage sind, auch deutlichere zwischenzeitliche Wertschwankungen und Verluste zu tragen und ihr Kapital langfristig anzulegen.
Für aktienorientierte Anlagen empfiehlt HORNIG grundsätzlich einen langfristigen Anlagehorizont von etwa zehn Jahren oder länger. Ein Verkauf nach kurzer Anlagedauer oder während einer ungünstigen Marktphase kann zu Verlusten führen.
Trotz der breiten Streuung und der aktiven Steuerung der Vermögensverwaltungsstrategie können Wertverluste nicht ausgeschlossen werden. Der Wert der Anlage kann sowohl steigen als auch fallen. Es besteht keine Garantie für den Erhalt des eingesetzten Kapitals oder für das Erreichen einer bestimmten Rendite.
Auch eine langfristige Anlagedauer schließt Verluste nicht aus. Sie soll dem Anleger jedoch die Möglichkeit geben, zwischenzeitliche Schwankungen der Kapitalmärkte über einen längeren Zeitraum auszugleichen.
Vergangene Wertentwicklungen und bisher erzielte Ergebnisse der HÖRNCHEN-Strategie sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Maßgeblich für eine Anlageentscheidung sind die jeweils aktuellen Vertragsunterlagen, Produktinformationen, Kosteninformationen und Basisinformationsblätter.
Die Teilnahme am Gewinnspiel, die Aussicht auf einen der ausgelobten Gewinne sowie das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier verkürzen den empfohlenen Anlagehorizont nicht und verändern das Risikoprofil der HÖRNCHEN-Strategie nicht. Eine Anlage sollte daher nur erfolgen, wenn die Strategie unabhängig vom Gewinnspiel zu den persönlichen Anlagezielen, der Risikobereitschaft und der finanziellen Situation des Anlegers passt.
11. Keine Mindesthaltedauer aufgrund des Gewinnspiels
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel wird keine zusätzliche Mindesthaltedauer des Depots, der Vermögensverwaltungsstrategie oder des Sparplans vereinbart.
Die für das Depot und die Vermögensverwaltung geltenden vertraglichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Eine spätere Änderung oder Beendigung des Sparplans bzw. der Vermögensverwaltung nach den hierfür geltenden Vertragsbedingungen führt nicht nachträglich zum Verlust eines ordnungsgemäß erworbenen Gewinnanspruchs.
12. Ausschluss von der Teilnahme
Von der Teilnahme an der Verlosung der unter Ziffer 6 genannten Gewinne ausgeschlossen sind:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HORNIG AG sowie
- Angehörige von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HORNIG AG, sofern sie bei der Depoteröffnung oder im Rahmen der HÖRNCHEN-Strategie einen Mitarbeiterrabatt oder sonstige aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Sonderkonditionen erhalten.
Der Ausschluss bezieht sich ausschließlich auf die Teilnahme an der Verlosung. Sofern die übrigen Voraussetzungen der Aktion erfüllt sind, bleibt der Anspruch auf das Hugo-Hörnchen-Kuscheltier für ein neu eröffnetes Depot hiervon unberührt.
HORNIG ist darüber hinaus berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese
- falsche oder unvollständige Angaben machen,
- versuchen, das Gewinnspiel oder die Gewinnerermittlung zu manipulieren,
- mehrfach unter unterschiedlichen Angaben teilnehmen oder
- in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
Eine lediglich zum Zweck der Manipulation vorgenommene Depoteröffnung kann ebenfalls zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
13. Vorzeitige Änderung oder Beendigung
HORNIG behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmer werden dabei soweit rechtlich und tatsächlich möglich berücksichtigt.
14. Datenschutz
Die im Rahmen der Depoteröffnung erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Soweit für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich, werden die vorhandenen Kontaktdaten zusätzlich zur
Feststellung der Teilnahmeberechtigung, Durchführung der Verlosung, Benachrichtigung der Gewinner sowie Übergabe bzw. Übersendung der Gewinne und Kuscheltiere verwendet.
Eine darüber hinausgehende Nutzung für das Gewinnspiel erfolgt nicht, soweit hierfür keine anderweitige Rechtsgrundlage oder Einwilligung besteht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der HORNIG AG.
15. Social-Media-Plattformen und Drittanbieter
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook bzw. Meta und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Auch die Nennung der Anbieter, Künstler, Veranstaltungsorte oder Veranstalter der Gewinne dient ausschließlich der Beschreibung der jeweiligen Preise. Eine Kooperation oder Unterstützung des Gewinnspiels durch diese Unternehmen oder Personen besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
16. Rechtsweg und Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026
